Girokonto: Fragen und Antworten

Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage, Brokerage, Kreditkarte, Rahmenkredit, Ratenkredit und Baudarlehen. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Girokonto. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.de.

Was ist ein Online-Girokonto?
Bei einem Online-Girokonto erfolgt die Kontoführung schwerpunktmäßig per Internet. Durch die effiziente Kontoführung können Banken das Produkt zu günstigen Konditionen anbieten. Schriftlich eingereichte Aufträge werden im Gegenzug oft bepreist. Dies gilt teilweise auch für telefonische Aufträge.
Ein Girokonto im Allgemeinen dient zur Abwicklung des persönlichen Zahlungsverkehrs. Der Kontostand ändert sich fortlaufend durch getätigte Überweisungen (z. B. Zahlung einer Rechnung), Gutschriften (z. B. Gehaltseingang), Daueraufträge (z. B. monatliche Mietzahlung), Lastschrifteinzüge (z. B. automatischer Einzug von Versicherungsbeiträgen), Scheckzahlung oder Scheckeinreichung sowie Einzahlungen und Abhebungen von Bargeld. Der Kontoinhaber kann jederzeit über vorhandenes Guthaben verfügen.

Wie funktionieren Barein- und Barauszahlungen?
Bareinzahlungen auf Konten von Direktbanken sind oft nur über Fremdinstitute möglich. Die Gebühren der Fremdinstitute hierfür sind unterschiedlich und betragen oft bis zu zehn Euro. Bei der Deutschen Bundesbank kann jeder Bürger für lediglich einen Euro eine Überweisung auf ein beliebiges Konto in bar veranlassen. Wenn die Direktbank zu einer Filialbank gehört, können deren Filialen meist kostenfrei für Einzahlungen genutzt werden. comdirect-Kunden können beispielsweise bundesweit über die Commerzbank einzahlen, drei Mal pro Kalenderjahr kostenlos. Bei 1822direkt, einer Tochtergesellschaft der Frankfurter Sparkasse, ist dies ohne Beschränkung in den Filialen der Frankfurter Sparkasse möglich, diese sind im gesamten Rhein-Main-Gebiet präsent. Über eigene oder zum entsprechenden Geldautomatenverbund gehörende Geldautomaten mit Einzahlungsfunktion kann ebenfalls eingezahlt werden.
Bargeldabhebungen sind grundsätzlich an jedem Geldautomaten möglich. Beim Geldziehen an einem Geldautomaten, der nicht dem Geldautomatenverbund der eigenen Bank angehört, werden für gewöhnlich Gebühren fällig. Bei der Wahl des passenden Girokontos sind daher kostenfreie Geldautomaten im eigenen Umfeld ein wichtiger Faktor. Unser Vergleich enthält Angaben, zu welchem Geldautomatenverbund die jeweilige Bank gehört und über wie viele Geldautomaten dieser verfügt.
Ein praktischer Service mehrerer Handelsketten: Mit seiner girocard, und mittlerweile bei einigen Handelsketten auch mit Debit- und Kreditkarte von Mastercard oder Visa, kann jeder sich an der Kasse Bargeld auszahlen lassen, sodass man gar nicht mehr so auf Geldautomaten angewiesen ist. Zu den Handelsketten, die diesen Bargeldservice anbieten, haben wir eine Übersicht zusammengestellt.

Welche Geldautomatenverbünde gibt es?
Die deutschen Banken haben sich zu mehreren Netzwerken zusammengeschlossen, um es den Kunden zu ermöglichen, möglichst überall kostenlos Bargeld abheben zu können. Eine Übersicht zu den Geldautomatenverbünden und deren Mitgliedsinstituten finden Sie hier.

Wie gelangt man an große Bargeldsummen, wenn z. B. ein Autokauf ansteht?
Das Maximum der Geldautomaten schränkt bei sehr hohen Auszahlungen ein. Meist liegt dies bei EUR 1.000. Auch seitens der Bank- oder Kreditkarten ist der Verfügungsrahmen auf einen täglichen und wöchentlichen Maximalbetrag eingeschränkt, der in Absprache mit der Bank geändert werden kann.
Wenn die Direktbank eine Tochtergesellschaft einer Filialbank ist, können größere Abhebungen oft auch in deren Filiale erfolgen. Die Abhebung sollte der Filiale einige Tage vorher angekündigt werden.

Wie können Schecks eingereicht werden?
Schecks können bei Direktbanken auf dem Postweg eingereicht werden. Einige Anbieter stellen PDF-Formulare zur Scheckeinreichung online zur Verfügung.
Orderschecks und Auslandsschecks müssen immer auf der Rückseite vom Empfänger, der explizit auf dem Scheck genannt wird, unterschrieben werden.

Ist ein monatlicher Gehalts- bzw. Geldeingang erforderlich?
Grundsätzlich nein. Ab einem bestimmten monatlichen Gehalts- bzw. Geldeingang gelten günstigere Konditionen für einige Girokonten. In unserem Vergleich erfolgt das Anbieter-Ranking abgestimmt auf Ihre Angaben zum monatlichen Gehalts- bzw. Geldeingang. Treffen Sie die Auswahl "monatlicher Gehalts- bzw. Geldeingang bis EUR 399", wenn Sie beispielsweise die Konditionen für ein Zweitkonto ohne regelmäßigen Geldeingang vergleichen möchten.
Für die Einrichtung eines Dispositionskredites sehen allerdings nahezu alle Banken regelmäßige Zahlungseingänge als Voraussetzung an.

Welche Punkte sind besonders wichtig, wenn man Girokonten vergleicht?
Überlegen Sie zunächst, auf was Sie besonderen Wert legen, welche Funktionen Sie nutzen möchten. Auf Kontoführungsgebühren wird oft verzichtet, wenn ein bestimmter Gehaltseingang eingeht. Das Ranking im Vergleich ist daher auf die Höhe des monatlichen Gehalts- bzw. Geldeingangs abgestimmt. Die Bedingung ist meist auf den Kalendermonat ausgelegt und kann auch zur Streitfrage werden: Verschiebt sich ein Eingang, der sonst am Monatsende eintrifft um wenige Tage, belasten nicht wenige Banken die Kontoführungsgebühr für den Monat, in dem der Eingang fehlt. Junge Bankkunden erhalten während Ausbildung und Studium teilweise vergünstigte Konditionen, im Vergleich können Sie auch hier die entsprechende Auswahl treffen.
Wichtig ist die Bargeldversorgung, da Geld ziehen an fremden Automaten teuer ist. Achten Sie darauf, dass es im eigenen Umfeld ausreichend Möglichkeiten zur kostenfreien Bargeldabhebung gibt. Kreditkarten sind in einigen Paketen enthalten. Bei anderen Konten fallen, wenn eine Kreditkarte gewünscht ist, zusätzliche Gebühren von meist EUR 20,00 bis EUR 30,00 pro Jahr an. Nicht alle Banken bieten Telefon-Banking an, die Online-Banking-Anwendungen unterscheiden sich in den Funktionalitäten und den Sicherheitstechniken. Daneben sind die weiteren Gebühren und Bedingungen sowie Guthaben- bzw. Dispozinsen zu berücksichtigen.
Ein Girokonto, das alle Wünsche abdeckt, ist selten. Statt auf eine Guthabenverzinsung des Girokontos zu setzen, ist es besser, überschüssiges Guthaben konsequent auf ein Tagesgeldkonto umzubuchen. Bei Zinsänderungen bleibt man damit flexibel. Und alternativ zu den Kreditkarten, die zum Konto erhältlich sind, kann man Karten anderer Banken wählen.

Über welche Zugangswege können Girokonten bei Direktbanken geführt werden?
Girokonten können per Internetbanking, mit einem mobilen Endgerät per Mobile Banking oder per Telefon-Banking geführt werden. Beim Internetbanking werden verschiedene Verfahren (iTAN, mTAN, eTAN, eTAN plus, chipTAN comfort/Sm@rt-TAN, photoTAN, appTAN/pushTAN oder HBCI) genutzt, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bargeldverfügen ist über Geldautomaten möglich. Unser Vergleich gibt an, welche Zugangswege der jeweilige Anbieter unterstützt.

Wie funktioniert Banking per Internet?
Die Banken arbeiten mit unterschiedlichen Methoden beim Online-Banking. Zugriff auf das Girokonto erhält man durch Kontonummer und PIN über die Banking-Anwendung des Anbieters. Jeder Auftrag an die Bank (z. B. Überweisung, Dauerauftrag usw.) wird mit einer Transaktionsnummer freigegeben. Die einzelne TAN ist sozusagen die digitale Unterschrift für jeden Online-Auftrag. Jede TAN ist nur einmal verwendbar. Fast alle Geldinstitute haben das gewöhnliche iTAN-Verfahren durch neue Sicherheitsstandards wie mTAN, eTAN, photoTAN, chipTAN comfort oder appTAN ersetzt.
Beim HBCI-Banking handelt es sich in der sichersten Variante um eine Hardware-Lösung. Der Kunde meldet sich per Chipkarte über ein externes Lesegerät an. Transaktionen werden mittels der Chipkarte signiert und verschlüsselt, der Zugriff auf die Chipkarte ist durch eine Geheimzahl geschützt. Es wird zusätzlich eine HBCI-fähige Finanzsoftware benötigt. Mitunter wird die Ausstattung über die Banken vergünstigt angeboten.
Weitere Informationen zu den verwendeten Sicherheitsstandards und welches Kundenverhalten zur persönlichen Sicherheit beiträgt lesen Sie hier.

Wie kann man sich vor Phishing schützen?
Zunächst sollte das für das Banking verwendete Gerät mit einer Virensoftware, einer Firewall und einem Spamblocker geschützt sein. Außerdem müssen die genutzten Passwörter, um dauerhaft sicher zu sein, regelmäßig geändert werden. Beim Einloggen ins Online-Banking ist darauf zu achten, ob die Internetseite tatsächlich die offizielle Seite der gewünschten Bank ist und die URL der Seite mit "https://" beginnt. Bei Online-Bankgeschäften sollte zudem immer nur das Banking-Fenster geöffnet sein, so kann im Hintergrund kein Skript ausgeführt werden. Vorsicht ist auch vor falschen E-Mails geboten. Banken versenden keine E-Mails, die eine Eingabe einer PIN oder TAN fordern. Ebenso fordern Banken niemals auf, Zugangsdaten zum Online-Banking telefonisch zu bestätigen. Weitere Informationen über Sicherheitsaspekte beim Online-Banking finden Sie hier.

Wie funktioniert Mobile Banking?
Beim Mobile Banking nutzt der Kunde ein mobiles Endgerät wie Smartphone oder Tablet-PC, um Kontostandsabfragen, Überweisungen oder Wertpapierorders durchzuführen. Ergänzende Funktionalitäten sind beispielsweise mobile Infodienste per SMS (z. B. Kontobewegungen, Kontostand, Zinsänderungen).
Die Anwendungen können meist über den Webbrowser von mobilen Endgeräten genutzt werden. Dabei unterscheidet sich Mobile Banking kaum noch von Banking über den PC. Die Darstellung passt sich automatisch der Größe des Displays an und die möglichen Funktionen reichen fast an die des Online-Bankings heran. Um sich beim Mobile Banking über den Webbrowser einzuloggen, muss man lediglich über die zum Online-Banking notwendigen Zugangsdaten verfügen. Wegen der starken Marktstellung von Apple haben mehrere Banken zunächst Applikationen (Apps) speziell für iPhone und iPad entwickelt. Für Geräte mit Android stehen mittlerweile ebenso zahlreiche Apps zur Verfügung. Die Apps sind meist nicht webbasierend, sondern eine Software zum Download.

Wie funktioniert Telefon-Banking?
Beim Telefon-Banking erledigt der Kunde Bankgeschäfte in Kommunikation mit einem Service-Mitarbeiter oder über einen Sprachcomputer. Per Telefon-PIN, die von der Bank zugesendet wird, oder zusätzlich über weitere Sicherheitsabfragen erfolgt der Zugriff auf die Konten. Bei einigen Instituten werden für telefonisch veranlasste Aufträge zusätzliche Gebühren berechnet.

Welche Gebühren können bei einem Girokonto entstehen?
Neben den Kontoführungsgebühren können Kosten für zusätzliche Leistungen wie zusätzliche Karten, Auslandsüberweisungen oder Bargeldabhebungen an fremden Geldautomaten in Rechnung gestellt werden. Durch Überweisungen per Beleg und den Versand von Kontoauszügen per Post können auch Online-Girokonten kostspielig werden. Immer häufiger werden Leistungen bepreist, die anderenorts nahezu selbstverständlich kostenlos sind. Alle Gebühren, die in einer Kontobeziehung anfallen können, müssen aber im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sein. Die Banken veröffentlichen das Preis- und Leistungsverzeichnis auf ihrem Internetauftritt, es findet sich meist im Formular-Center. Für Pflichtleistungen, welche die Bank aufgrund gesetzlicher Vorschriften erledigt oder aus eigenem Interesse unternimmt, dürfen keine Gebühren anfallen.

Welche Gebühren entstehen bei der Rückgabe von Lastschriften?
Der Kunde kann jeder SEPA-Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen widersprechen. Wenn keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, kann sogar noch bis zu 13 Monate nach der Kontobelastung widersprochen werden. Eine Möglichkeit zum Widerspruch gibt es oft direkt in der Online-Banking-Anwendung, der betreffende Betrag wird unmittelbar wieder gutgeschrieben. Auch die Bank kann Lastschriften zurückgeben, z. B. wenn das Konto nicht genügend Deckung aufweist oder die Kontodaten nicht übereinstimmen. Lastschriftrückgaben sind für den Kunden kostenlos. Der Einreicher der zurückgegebenen Lastschrift muss dagegen ein Entgelt zahlen, das er gegebenenfalls in Rechnung stellen wird, wenn die Lastschrift doch berechtigt war.

Wann und wie oft werden Kontoauszüge zugestellt?
Die Zustellung der Kontoauszüge ist abhängig von Anbieter und Kundenwunsch.
Immer mehr wird dazu übergegangen, Kontoauszüge in ein Online-Postfach zu stellen, das über die Online-Banking-Funktion erreichbar ist. Gleichzeitig werden Portogebühren in Rechnung gestellt, wenn der Kunde weiterhin den Postversand nutzen möchte oder der Kontoauszug zugeschickt werden muss, weil der Auszug im Online-Postfach nicht innerhalb einer Frist abgerufen wird. Diese sogenannten Zwangskontoauszüge werden erstellt, damit der Kunde Buchungen und Rechnungsabschluss prüfen kann und keine Fristen versäumt.

Wozu kann die GeldKarten-Funktion genutzt werden?
Die GeldKarte eignet sich vor allem zum Bezahlen von kleineren Beträgen, etwa am Fahrkarten- oder Briefmarkenautomaten oder beim Kauf einer Zeitung am Kiosk. Kleingeld ist immer passend. Die Karte kann an speziellen Terminals oder am Geldautomaten mit beliebigen Beträgen zwischen EUR 1,00 und EUR 200,00 aufgeladen werden. Weil Geheimzahl oder Unterschrift nicht notwendig sind, geht der Bezahlvorgang schnell. Die GeldKarte ist ein Ersatz für Bargeld - beim Verlust der Bankkarte kann der Finder allerdings auch das Guthaben auf dem Chip aufbrauchen. Eine Sperrung der GeldKarten-Funktion der Bankkarte ist nicht möglich.
Bisher mangelte es der GeldKarte an Akzeptanzstellen. Einen deutlichen Schub bekam die Funktion, als 2007 die Zigarettenautomaten auf die elektronische Zahlung per GeldKarte umgestellt wurden. Über das auf dem Chip hinterlegte Jugendschutzmerkmal wird am Zigarettenautomaten geprüft, ob der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist.

Was ist eine girocard?
Die girocard ist eine Debitkarte zum Konto. Die beiden Zahlungssysteme zum PIN-gestützten Bezahlen mit Debitkarte im Handel "electronic cash" sowie das Deutsche Geldautomaten-System wurden unter dem neuen Namen "girocard" zusammengefasst. Die deutsche Kreditwirtschaft hofft, durch die Schaffung eines einheitlichen Namens und Logos vor allem die internationale Akzeptanz der deutschen Debitkarten, die früher als "ec-Karten" bezeichnet wurden, zu erhöhen. Das girocard-Logo ist an elektronischen Kassen im Handel und an deutschen Geldautomaten zu sehen. Neu ausgegebene Debitkarten von Banken und Sparkassen tragen das Logo, an der Funktionalität ändert sich dadurch nichts. Langfristig soll sich auf europäischer Ebene eine Alternative zum Akzeptanzzeichen Maestro etablieren, welches zur Kreditkartengesellschaft Mastercard gehört.

Wie lange benötigen Überweisungen?
Die Überweisungslaufzeiten haben sich Anfang 2012 verkürzt. Gemäß dem Standard für den europäischen Zahlungsraum (SEPA) ist Folgendes in allen an SEPA teilnehmenden Ländern für Zahlungen in Euro vorgeschrieben: Für eine beleglose Überweisung darf vom Eingang bei der beauftragten Bank bis zur Gutschrift auf dem Konto des Zahlungsempfängers nur noch ein Bankarbeitstag benötigt werden. Eine Überweisung auf Papier darf einen Tag länger unterwegs sein. Die Frist beginnt, wenn dem betreffenden Kreditinstitut die benötigten Daten zu Empfänger und Auftraggeber vorliegen, ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist bzw. ein Kredit in entsprechender Höhe eingeräumt wurde. Sie gilt sowohl für Inlandsüberweisungen als auch für Überweisungen in ein anderes SEPA-Land. Bankarbeitstage sind die Werktage, an denen alle an der Ausführung beteiligten Kreditinstitute gewöhnlich geöffnet haben. Samstage und Sonntage werden daher ebenso wenig gezählt wie bundeseinheitliche oder regionale Feiertage (soweit für den Überweisungsweg relevant). In den Preis- und Leistungsverzeichnissen geben die Institute jeweils an, wann der letzte Buchungslauf ist bzw. bis zu welcher Uhrzeit Überweisungsaufträge eingehen müssen, um noch für diesen Tag als eingegangen zu zählen. Innerhalb des eigenen Zahlungsverkehr-Systems können Überweisungen am schnellsten ausgeführt werden.
Um eine Rechnung pünktlich zu bezahlen, sollte man die Überweisungslaufzeiten einrechnen. Denn eine Rechnung gilt als pünktlich bezahlt, wenn sie innerhalb der Frist auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wird. Nicht ausreichend ist, wenn lediglich der Überweisungsauftrag innerhalb der Frist erteilt wurde.

Worin unterscheiden sich Maestro und V PAY?
Die deutschen Bankkarten tragen neben der girocard-Funktion, die im Inland relevant ist, in der Regel eine Funktion wie Maestro oder V PAY für den Auslandseinsatz. An Geldautomaten oder elektronischen Kassen im Handel kann die Bankkarte eingesetzt werden, wenn das entsprechende Zeichen abgebildet ist. Maestro ist eine Marke des US-Unternehmens Mastercard und hat eine marktbeherrschende Stellung. Weltweit akzeptieren über 11 Millionen Stellen Maestro-Karten. Das Debitkartensystem des Wettbewerbers Visa Europe heißt V PAY. Es wurde erst 2007 in Deutschland eingeführt. Die Akzeptanz ist auf chipfähige Terminals in Europa und einigen Anrainerstaaten wie der Türkei beschränkt. Postbank, Cortal Consos, DKB, einige Genossenschaftsbanken und eine Handvoll von Sparkassen stellten von Maestro auf V PAY um, wobei viele Kunden dies als nachteilig empfunden haben, zumal V PAY auch innerhalb Europas noch nicht an die Akzeptanz von Maestro heranreicht. So wird es speziell in einigen Ländern zur Glückssache, ob der Einkauf mit V PAY bezahlt werden kann.

Muss ich einen Verfügungsrahmen für das Ausland einrichten?
Einige Institute führten bei Bankkarten einen individuell festlegbaren Verfügungsrahmen für das Ausland ein und setzten diesen standardmäßig auf null. Dies trifft auf die Deutsche Bank, die norisbank und einige Genossenschaftsbanken zu. Die Maßnahme soll Betrug durch das sogenannte Skimming eindämmen. Die Schwachstelle der Karten ist der Magnetstreifen. An manipulierten Geräten können dessen Daten ausgelesen und zusätzlich die Eingabe der PIN ausgespäht werden. Betrüger plündern anschließend oftmals über das Ausland das Konto des Opfers, da dort viele Geldautomaten noch das veraltete Magnetstreifen-Verfahren nutzen. Vor jeder Auslandsreise muss sich ein Kunde der betreffenden Institute deshalb einen Verfügungsrahmen für das entsprechende Land einrichten lassen. Der Verfügungsrahmen wird für den Reisezeitraum eingerichtet, längstens für ein Jahr. Selbst in Nachbarländern wie Frankreich oder Dänemark lässt sich die Karte ohne Verfügungsrahmen nicht einsetzen. Einige Sparda-Banken haben den Verfügungsrahmen lediglich für bestimmte Länder wie die USA oder Australien reduziert, z. B. auf EUR 200,00 pro Tag. Und viele andere Institute wie die Postbank ermöglichen ebenfalls, den Verfügungsrahmen im Ausland zu beschränken, allerdings kann der Kunde die Funktion auf freiwilliger Basis nutzen. Um im Urlaub nicht ohne Geld dazustehen, sollte man sich im Zweifelsfall bei seiner jeweiligen Bank erkundigen, wie hoch der Verfügungsrahmen ist. Notfalls muss der Antrag auf Verfügungsrahmen im Urlaub nachgeholt werden.

Was ist unter "Auslandsentgelt" beim Geldabheben am Geldautomaten zu verstehen?
Mehrere Direktbanken bieten eine kostenfreie Bargeldversorgung an praktisch allen Geldautomaten über die Kreditkarte. Dies bezieht sich darauf, dass keine Bargeldabhebegebühr anfällt, und wird von einem Teil der Anbieter insofern eingeschränkt, dass für Abhebungen in einer anderen Währung als dem Euro oder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums dennoch das Auslandsentgelt erhoben werden kann. Das Auslandsentgelt ist ein fester Prozentsatz, meist 1,00% bis 2,00%, der auf den Auszahlungsbetrag aufgeschlagen wird. In den Kontoumsätzen wird es nicht unbedingt separat ausgewiesen. Bei der Währungsumrechnung liegt ein vorgegebener Devisenkurs zugrunde (Sortenkurse, die beim Bargeldtausch verwendet werden, sind ungünstiger). Wenn beim Bargeldabheben ein Auslandsentgelt erhoben wird, geben wir im Vergleich als Zusatzinformation an, wie hoch es ist.
Der für das Auslandsentgelt relevante Europäische Wirtschaftsraum ist eine Freihandelszone mit den Staaten der Europäischen Union und den EFTA-Mitgliedstaaten mit Ausnahme der Schweiz. Entsprechend sind dies Island, Liechtenstein, Norwegen und die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern. In den Preis- und Leistungsverzeichnissen der Banken gibt es zum Auslandsentgelt kleine Unterschiede: Einige Banken vereinfachen die Regelung und geben an, dass sie das Auslandsentgelt für Transaktionen in Fremdwährung erheben, lassen den Teil mit dem Europäischen Wirtschaftsraum weg. Andere stellen auch die Transaktionen in Schwedischen Kronen in Schweden und Rumänischen Lei in Rumänien hinsichtlich der Gebührenfreiheit denen in Euro gleich und wiederum andere sprechen wenig spezifisch vom "Euroraum".
Das von Automatenbetreibern und Händlern für Touristen angebotene Konvertieren in Euro, wie es zum Beispiel in Großbritannien praktiziert wird, sollte man jedoch immer ablehnen, da hier mit für den Karteninhaber sehr ungünstigen Währungskursen gerechnet wird.

Was ist unter "Entgelt des Automatenbetreibers" zu verstehen?
In unserem Girokonto-Vergleich wird auf ein gegebenenfalls beim Geldabheben zu entrichtendes Entgelt des Automatenbetreibers hingewiesen. Dies jeweils dort, wo Banken über die Kreditkarte eine Bargeldversorgung bereitstellen. Seitens der Banken fällt dabei keine Bargeldabhebegebühr an, jedoch ist es Betreibern von Geldautomaten erlaubt, eine eigene Gebühr (Surcharge) zu erheben. Derzeit ist dies nur im Ausland anzutreffen, insbesondere in den USA und Thailand. Die zusätzliche Surcharge wird später in einer Summe mit dem Auszahlungsbetrag in den Kontoumsätzen ausgewiesen. Die Automatenbetreiber sind verpflichtet, auf eine derartige Gebühr vor Auszahlung ausdrücklich hinzuweisen. Bis zum Bestätigen des Auszahlungsbetrags kann man den Auszahlungsvorgang selbstverständlich jederzeit abbrechen und einen anderen Geldautomaten aufsuchen. Die kartenausgebenden Banken schließen eine Erstattung der Surcharge in der Regel aus.

Was kosten Auslandsüberweisungen?
Ausland ist nicht gleich Ausland. Für den Zahlungsverkehr in Euro innerhalb des SEPA-Raums können die SEPA-Überweisungen genutzt werden. Der SEPA-Raum umfasst alle EU-Mitgliedsstaaten sowie Großbritannien, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und die Schweiz. SEPA-Überweisung kosten bei korrekten Angaben zum Begünstigten genauso viel wie Inlandsüberweisungen, bei Online-Aufträgen muss der Betrag bereits nach einem Bankarbeitstag auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben sein. Der Empfänger muss Überweisungsbeträge von SEPA-Überweisungen in voller Höhe gutgeschrieben bekommen, etwaige Spesen müssen separat ausgewiesen werden. Statt Kontonummer und Bankleitzahl ist die IBAN (International Bank Account Number) zu verwenden. Die für das eigene Konto maßgebliche IBAN geben Banken i. d. R. auf den Kontoauszügen und im Online-Banking an. Um eine Überweisung zu beauftragen, muss natürlich die IBAN des Zahlungsempfängers bekannt sein oder erfragt werden.
Langsamer, komplizierter und teurer wird es, wenn fremde Währungen und andere Länder ins Spiel kommen. Die Preise für solche Transaktionen können den jeweiligen Preis- und Leistungsverzeichnissen der Banken entnommen werden. Es ist anzugeben, wer die Kosten für die Überweisung tragen soll. Die Optionen lauten "BEN" (der Begünstigte trägt alle Kosten), "OUR" (der Auftraggeber trägt alle Kosten) und "SHARE" (der Auftraggeber trägt die Kosten der eigenen Bank, der Begünstigte trägt die Kosten seiner Bank).

Werden Gemeinschaftskonten geführt?
Girokonten können als Gemeinschaftskonto geführt werden - sinnvoll kann das insbesondere für Ehe- bzw. Lebenspartner sein. Ein gemeinsames Konto spart möglicherweise Kontoführungsgebühren und gemeinsame Zahlungsverpflichtungen können bequem abgewickelt werden. Üblich wird vereinbart, dass jeder Kontoinhaber einzeln über Guthaben und eingeräumte Dispokredite verfügen kann. Eine gemeinschaftliche Verfügungsberechtigung, bei der alle Kontoinhaber jeweils der Transaktion zustimmen müssen, dürfte für gewöhnlich zu aufwendig sein.

Wie kann ein Girokonto eröffnet werden?
Ein Girokonto kann über die Internetseite des Anbieters eröffnet werden. Die persönlichen Daten werden online erfasst, der ausgefüllte Antrag anschließend ausgedruckt. Alternativ kann der Kontoantrag mit den Informationsunterlagen in vielen Fällen alternativ auch per Post zugeschickt werden.

Was ist ein Ident-Verfahren?
Jede Bank muss sich bei einem Konto zum Kontoinhaber und zu Bevollmächtigten Gewissheit über dessen Person und Anschrift verschaffen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, notwendig bei Eröffnen eines Kontos bzw. bei Einrichten einer Vollmacht. Direktbanken lassen meist die Wahl, ob man sich per PostIdent oder VideoIdent identifizieren lassen möchte. Grundlagen sind die Abgabenordnung hinsichtlich der steuerrechtlichen Aspekte und das Geldwäschegesetz hinsichtlich der Verhinderung von Geldwäsche. Und die Bank ist anhand der Kopie des Ausweisdokuments in der Lage zu prüfen, ob eine Weisung zum Konto tatsächlich von einer berechtigten Person stammt, insbesondere durch den Abgleich der Unterschrift.
Das PostIdent wird durch die Deutsche Post vorgenommen. Bei den Kontoeröffnungsunterlagen findet sich ein PostIdent-Coupon. Den Coupon und den gültigen Personalausweis legt man in einer Filiale der Deutschen Post vor. Seit September 2020 funktioniert es dort so, dass ein Mitarbeiter die Vor- und Rückseite des Ausweises einscannt und man auf einem Touchscreen mit einem Touchpen eine Unterschrift leistet. Die Daten werden danach sofort online an die Bank übermittelt. Für den Kunden entstehen für das PostIdent in der Regel keine Kosten. Das Einsenden von Unterlagen bzw. die Entgegennahme von Unterlagen ist aber nicht mehr Teil des klassischen PostIdents; sofern Unterlagen einzureichen sind, muss dies mit separater Postsendung geschehen und das Porto muss man selbst zahlen.
VideoIdent wird am PC mittels Webcam oder mit Tablet oder Smartphone durchgeführt. Während des Videotelefonats zeigt der Antragsteller einem Servicebeauftragten seinen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass. Durch Kippen werden auch die Sicherheitsmerkmale sichtbar, beispielsweise das Hologramm. Der Servicebeauftragte prüft die Ausweisdaten und fertigt Fotos davon an, auch ein Foto des Antragstellers wird angefertigt und gespeichert. Abschließend erhält der Antragsteller eine TAN per SMS oder E-Mail, die er in einem dafür vorgesehenen Formularfeld online eingibt. Der gesamte Prozess nimmt circa fünf Minuten in Anspruch, manchmal dauert es jedoch auch einige Minuten bis man einen Servicebeauftragten zu sprechen bekommt. Teilweise ist der Antrag bei Nutzung von VideoIdent papierlos, sodass er mit dem VideoIdent gestellt ist und er nicht mehr unterschrieben und auf dem Postweg eingereicht werden muss. Mit dem VideoIdent beauftragen die Banken in der Regel einen darauf spezialisierten externen Dienstleister. IDnow, WebID Solutions, Atruvia (IT-Dienstleister des Genossenschaftssektors mit myVideoIdent) und die Deutsche Post sind Dienstleister, die es durchführen.

Wie schnell ist das Girokonto eingerichtet?
Das Girokonto wird eingerichtet, wenn die Kontoeröffnungsunterlagen bei der betreffenden Bank eingegangen sind und die Identitätsprüfung abgeschlossen ist. Die Bank bestätigt die Kontoeröffnung mit einem Begrüßungsschreiben.
Bevor das Konto tatsächlich genutzt wird, sollten alle zum Konto gehörigen Karten (Bankkarte, Kreditkarte) sowie die entsprechenden Zugangsdaten (PIN, TAN-Verfahren, Telefon-PIN usw.) zugestellt worden sein.

Welche Daten meldet die Bank der Schufa?
Im Zusammenhang mit einem Girokonto meldet die Bank die persönlichen Daten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie die Kontoeröffnung oder Kontolöschung. Sofern eine Kreditkarte herausgegeben wird, geschieht dies ebenso, da ein Kreditrahmen enthalten ist.
Negativmerkmale würden entstehen, wenn die Bank das Konto aus wichtigem Grund kündigt (z. B. Missbrauch des Kontos, offene Forderungen nach Kontokündigung).

Wie wirken sich mehrere Konten und Kreditkarten auf die Kreditwürdigkeit aus?
Der Schufa werden die Eröffnung eines Girokontos und die Ausstellung einer Kreditkarte gemeldet, dies erfolgt ohne Angabe zur Höhe eines damit verbundenen Kreditrahmens. Anlagekonten sind für die Schufa nicht relevant. Wenn die Anzahl der gemeldeten Girokonten bzw. Kreditkarten über den üblichen Rahmen hinausgeht, wirkt sich das negativ auf den berechneten Scorewert aus, da gegebenenfalls mehrere Kreditrahmen parallel in Anspruch genommen werden. Für die Bank wird sich zudem die Frage stellen, wieso man diese Konten/Kreditkarten benötigt.

Ist eine Bank verpflichtet, jedem ein Konto anzubieten?
Seit Juni 2016 besteht unabhängig von der Bonität ein einklagbares Recht, ein sogenanntes Basiskonto zu besitzen. Ein Basiskonto ist ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen, das vor allem in die Lage verhelfen soll, am bargeldlosen Zahlungsverkehr und damit am wirtschaftlichen und sozialen Leben teilzunehmen. Mit einem Basiskonto kann ein Kunde Überweisungen von Dritten erhalten und im Rahmen des Guthabens Überweisungen selbst tätigen und Geld abheben. Das Recht ergibt sich aus dem deutschen Zahlungskontengesetz, mit dem eine europäische Richtlinie umgesetzt wurde. Es gilt auch für Menschen, die obdachlos, verschuldet oder nach dem deutschen Aufenthaltsrecht nur geduldet sind. Voraussetzung ist lediglich, dass sich die Person legal in der EU aufhält. Die Banken bieten als Basiskonto meist ein spezielles Kontomodell an und führen die Konditionen im Preis- und Leistungsverzeichnis auf. Nicht selten fehlt die Möglichkeit, direkt online zu eröffnen, stattdessen müssen zum Beantragen die Formulare erst angefordert werden oder bei Filialinstituten ein Termin vereinbart werden. Die Kosten der Kontoführung dürfen laut Gesetz angemessen sein. Entsprechend der jeweiligen Auslegung gibt es am Markt unterschiedliche Angebote. Die Santander Bank verlangt beispielsweise hohe EUR 9,50 pro Monat, andere gar keine Grundpauschale. Eine Kreditkarte wird in der Regel nicht ausgestellt, das zieht etwa bei der DKB Folgekosten nach sich, denn beim normalen Kontomodell kann die Kreditkarte dort zum gebührenfreien Geldabheben verwendet werden.
Die Bank kann einen Antrag auf ein Basiskonto nur in bestimmten Fällen ablehnen: wenn der Antragsteller bereits bei einer anderen Bank in Deutschland ein Zahlungskonto unterhält; er innerhalb der letzten drei Jahre wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen die Bank, deren Mitarbeiter oder Kunden verurteilt worden ist; der Antragsteller Inhaber eines Basiskontos bei derselben Bank war und die Bank den Vertrag berechtigt gekündigt hat wegen Zahlungsverzug oder Nutzung des Kontos zu verbotenen Zwecken; oder die Bank durch die Aufnahme und Unterhaltung der Geschäftsbeziehung gegen die Sorgfaltspflichten aus dem Geldwäschegesetz bzw. Kreditwesengesetz verstoßen würde. Wer sich zu Unrecht abgewiesen fühlt, kann beim zuständigen Ombudsmann Beschwerde einlegen, ein Verwaltungsverfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht beantragen oder Klage vor einem Zivilgericht erheben.

Welche Besonderheiten gelten bei Konten für Minderjährige?
Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und können ein Bankkonto nur mit Zustimmung beider Erziehungsberechtigter eröffnen. Sind die Eltern geschieden, richtet sich die Vertretungsbefugnis nach der Regelung des Scheidungsurteils. Kinder unter 7 Jahren können selbst überhaupt keine Verträge wirksam abschließen, die Erziehungsberechtigten handeln für sie.
Minderjährige sollen so vor Nachteilen geschützt werden, die sie aufgrund mangelnder Erfahrung oder Verständigkeit erleiden können. Damit Eltern nicht jedes einzelne Bankgeschäft ihrer minderjährigen Kinder absegnen müssen, wird in den Verträgen zur Kontoeröffnung in gewissen Grenzen eine generelle Einwilligung im Voraus erteilt. Die gilt dann aber nicht automatisch für sich anschließende Verträge. Ein Jugendlicher darf sein Girokonto nicht überziehen, bloß weil die Eltern mit der Beantragung einer Bankkarte einverstanden waren. Ohnehin darf die Bank keine Überziehung des Kontos gestatten oder sonstige Darlehen gewähren. Ausnahmen davon sind nur mit Einwilligung eines Vormundschaftsgerichts möglich, ein Darlehensvertrag wäre sonst unwirksam, der Kreditbetrag müsste ohne ausdrückliche Haftungserklärung nicht zurückgezahlt werden.

Wie erhält man einen Dispokredit?
Oft wird von der Bank automatisch mit Kontoeröffnung (Gehaltsnachweise erforderlich) oder nach Eingang der ersten Gehälter ein Dispokredit eingeräumt. Bei anderen Anbietern erfolgt die Einrichtung nur auf Antrag des Kunden und zu einem späteren Zeitpunkt. Die Höhe des Dispokredits ist abhängig von der Höhe des regelmäßigen Nettoeinkommens, den weiteren Zahlungseingängen und der persönlichen Bonität.

Welcher Sollzins wird bei Überziehungen berechnet?
Die Anbieter geben in den Preisverzeichnissen zwei Zinssätze an. Der günstigere Sollzins kommt zur Anwendung, wenn man im Rahmen des vereinbarten Dispokredits bleibt. Der höhere Überziehungszins kommt zur Anwendung, wenn über den Dispokredit hinaus überzogen wurde. Letzterer gilt nur für den Teilbetrag, der den Dispokredit überschreitet. Wenn eine Überschreitung des Limits nicht abgesprochen wurde, geben allerdings viele Banken auch kleinere Lastschriftbeträge zurück oder führen Daueraufträge nicht mehr aus. Eine Überschreitung des Limits sollte daher vermieden werden.
Die Höhe des Dispos und den dazugehörigen Zins findet man auch auf den Kontoauszügen. Gravierende Änderungen sollten dem Kunden seitens der Bank zusätzlich per Post mitgeteilt werden.

Gibt es eine Höchstgrenze für Sollzinsen?
Banken müssen einen Referenzsatz nennen und Zinsänderungen von diesem abhängig machen. Damit soll sichergestellt werden, dass bei sinkendem Zinsniveau, die Sollzinsen zeitnah angepasst werden. In Bezug auf eine Höchstgrenze schreibt lediglich das Wucherverbot im Bürgerlichen Gesetzbuch vor, dass der Sollzins für Überziehungskredite nicht über dem Doppelten des marktüblichen Zinssatzes liegen darf.

Wie kann man sich beim Geldabheben vor Betrügern schützen?
Vorsichtsmaßnahmen helfen, einen möglichen Missbrauch von Bankkarten bzw. -daten weitestgehend zu vermeiden: Karte und PIN sollten niemals zusammen in einer Geldbörse oder einer Handtasche aufbewahrt oder gar die Geheimzahl auf der Kartenrückseite notiert werden. Es würde grobe Fahrlässigkeit vorliegen, man bliebe im Falle eines Missbrauchs auf dem Schaden sitzen. Schauen Sie sich den Geldautomaten genau an. Oftmals werden Geldautomaten von Kriminellen manipuliert, indem ein Lesegerät vor den Karteneinzug montiert oder eine ganze Automaten-Verblendung angebracht wird. Auf diese Weise können die Bankdaten gespeichert und eine Karte nachgebaut werden. Versteckt installierte Kameras könnten die Geheimzahl ausspionieren. In einem solchen Fall müsste die Karte nur noch entwendet werden und einem Missbrauch stünde nichts mehr im Wege. Sieht ein Geldautomat also ungewöhnlich aus, hakt die Karte bei der Eingabe oder wird die Eingabe sogar zweimal verlangt, sollte man von der Benutzung absehen und die entsprechende Bank informieren. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Geheimzahl verdeckt eingegeben wird, indem man die Eingabe beispielsweise mit der Hand abdeckt. Wischt man nach der Benutzung eines Geldautomaten über die Tastatur, kann man verhindern, dass der PIN anhand von Fingerabdrücken ausspioniert wird. Generell lässt sich sagen, dass eine Manipulation an öffentlich zugänglichen Automaten häufiger vorkommt. Es empfiehlt sich daher, Bankautomaten in Schalterhallen zu nutzen. Außerdem kann, wer über mehrere Karten verfügt, für den Türöffner eine andere Karte als für die Geldabhebung verwenden - was ebenfalls den Datendiebstahl erschwert. Bleibt eine Karte im Geldautomaten stecken, sollte diese umgehend gesperrt werden. Die Sperrung kann über das kartenausgebende Institut oder über eine zentrale Sperrnotrufnummer erfolgen.

Wo sperrt man Karten?
Der Verlust einer Bank- oder Kreditkarte sollte möglichst schnell der Bank gemeldet werden. Ist diese nicht erreichbar, kann man auch die zentrale Sperrnotrufnummer 116116 (aus dem Ausland: +49116116) nutzen. Die Notrufnummer gilt jedoch nur für Karten von Unternehmen, die sich dem Dienst angeschlossen haben.
Die Sperrnummern für Kreditkarten: Mastercard 0800/8191040 (aus dem Ausland per R-Gespräch: +16367227111), Visa 0800/8118440 (aus dem Ausland per R-Gespräch: +14105819994), American Express 069/97972000 (aus dem Ausland: +496997972000), Diners Club 07531/3633111 (aus dem Ausland: +495313633111)
Es empfiehlt sich bei Anruf, die Bankleitzahl und die Kontonummer bereitzuhalten. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit Ihres Sperranrufs. Bei Diebstahl sollte außerdem Anzeige bei der Polizei erstattet werden.
Beruhigt in Urlaub fahren kann man, wenn man sich auch auf unangenehme Dinge vorbereitet. Bei Verlust oder Diebstahl der Karten kann schon eine kleine Liste helfen, die Ruhe zu bewahren. Die Liste für den Koffer sollte die Bankleitzahl und die Kontonummer enthalten, die Kartennummern und die Rufnummern für die Kartensperre. Unter www.kartensicherheit.de finden Sie hierfür eine Vorlage zum Herunterladen, den SOS-Infopass, die aktuellen Sperrnummern sind darauf bereits notiert.

Wie funktioniert der zusätzliche Sperrdienst "Kuno"?
Wenn eine Bankkarte bei Verlust über die zentrale Sperrnotrufnummer oder die kontoführende Bank gesperrt wird, schützt dies nur vor Transaktionen, bei denen die Geheimzahl abgefragt wird. Trotz dieser Sperre kann ein Dieb mit gestohlener Karte noch in vielen Geschäften, die lediglich das Lastschriftverfahren verwenden, einkaufen und so das Konto leer räumen. Denn dabei ist vom Bankkunden nur der Kassenbeleg zu unterschreiben, ein Dieb könnte diese Unterschrift sicherlich leicht fälschen.
Für Bankkunden bedeutet das: Solange nicht alle Händler die Zahlungsbestätigung per Geheimzahl nutzen, reicht eine Kartensperre allein nicht aus, um jeglichen Missbrauch zu verhindern. Der Sperrdienst "Kuno" wird von der Polizei zusammen mit dem Handel betrieben, um Missbrauch auch bei der Bezahlung im Lastschriftverfahren zu verhindern. Der Übermittlung der Bank- und Kontodaten an die zentrale Meldestelle kann im Rahmen einer Verlust- bzw. Diebstahlsanzeige bei der Polizei zugestimmt werden. Die angeschlossenen Händler erhalten dann beim Einsatz der Karte automatisch eine Warnmeldung. Ein Restrisiko bleibt allerdings bestehen, weil nicht alle Händler an diesem System teilnehmen. Bankkunden sollten deshalb weiterhin ihre Kontoauszüge regelmäßig kontrollieren, denn sie können eine solche Lastschrift zumindest bis zu acht Wochen nach Kontobelastung problemlos stornieren lassen.

Wo kann man sich bei Beschwerden hinwenden?
Fühlen Sie sich von Ihrer Bank ungerecht behandelt? Wurden zu hohe Gebühren belastet oder Zinsen falsch berechnet? Der Bundesverband deutscher Banken e. V. hat eine Beschwerdestelle eingerichtet und einen Ombudsmann verpflichtet. Die Beschwerde wird bei dem Verfahren schriftlich eingereicht, Belege und Kopien des Schriftwechsels mit der Bank sollten beigefügt werden. Wenn das Anliegen zulässig ist, holt die Beschwerdestelle eine Stellungnahme der Bank ein. Der Ombudsmann kann Kundenbeschwerden mit einem Streitwert bis zu EUR 5.000 verbindlich zu Lasten der Banken entscheiden. Hat der Kunde nicht Recht bekommen, kann er immer noch vor Gericht ziehen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Bundesverband. Weitere Infos unter www.bdb.de.
Auch der Deutsche Sparkassen- und Giroverband, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. und der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e. V. haben entsprechende Beschwerdestellen. Für deren Mitgliedsinstitute ist das Ombudsmann-Verfahren jedoch nicht verbindlich.

Welche Kündigungsfrist muss für die Kündigung des alten Kontos beachtet werden?
Es müssen in aller Regel keine Fristen bei der Kündigung eingehalten werden, und es entstehen keine Kosten für den Vorgang der Kontoauflösung. Bis der Antrag bearbeitet wird, können jedoch mehrere Tage vergehen. Auch die Änderung der Daten bei den einzelnen Zahlungsempfängern erfolgt nicht immer direkt nach Übermittlung. Das bisherige Konto sollte daher einige Wochen parallel zum neuen Girokonto geführt werden, zumal die eine oder andere Abbuchung beim Kontowechsel leicht übersehen werden kann. Wenn dieser eine Lastschrifteinzug dann nicht mehr ausgeführt werden kann, weil das Konto schon erloschen ist, werden oft hohe Gebühren fällig.

Wie kündige ich ein Girokonto?
Für die Kündigung eines Girokontos reicht ein formloses Schreiben, das alle Kontoinhaber unterschreiben. Ein vorbereitetes Formular finden Sie hier. Dabei sollte eine Bankverbindung angegeben werden, an die das Restguthaben überwiesen bzw. von der der ausstehende Betrag eingezogen wird. Für die Kündigung dürfen keine Kosten entstehen, jedoch wird zum Kündigungstermin ein Rechnungsabschluss erstellt und noch zu zahlende Kontogebühren und Zinsen ermittelt.

Was sollte beim Kontowechsel beachtet werden?
Informationen und Hilfen zum Kontowechsel finden Sie hier.
Auch einige Banken erleichtern die Arbeit durch einen Kontowechsel-Service. Sie leiten den Auftrag zur Schließung des bisherigen Kontos weiter, lösen das alte Konto auf und ziehen das Guthaben ein. Außerdem richten sie die bisherigen Daueraufträge für das neue Konto wieder ein. Oft werden Formulare zum Download bereitgestellt, mit denen man Arbeitgeber, Vermieter und andere über den Kontowechsel informieren kann. Das Ausfüllen und Abschicken muss man selbst übernehmen. Bei umfassenden Services werden die Benachrichtigungen auch schon mal durch die Bank verschickt. Neuerdings arbeiten viele Banken auch mit externen Dienstleistern wie fino und FinReach zusammen, die automatisch die Umsätze analysieren und den Versand an die Anzuschreibenden übernehmen.

Können Produktdaten einzelner Girokonten ausgedruckt werden?
Hierzu haben wir ein für den Druck optimiertes Format ohne grafische Elemente entwickelt. Die gewünschten Produktdaten können im 1-zu-1-Vergleich aufgerufen werden. Über das Druckersymbol unterhalb der aufgerufenen Daten wechselt man zum Druck-Format und kann anschließend über die Druck-Funktion des Browsers ausdrucken.