Festzinsanlage: Fragen und Antworten
Wir helfen Ihnen weiter. Unsere FAQs gibt es zu den Themen Direktbank, Girokonto, Tagesgeld, Festzinsanlage, Brokerage, Kreditkarte, Rahmenkredit, Ratenkredit und Baudarlehen. Hier finden Sie die Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Festzinsanlagen. Falls Ihre Frage nicht beantwortet wurde, schreiben Sie uns bitte an info@modern-banking.de.
- Was fällt alles unter den Begriff Festzinsanlage?
- Wann bietet sich eine Festzinsanlage an?
- Welche Vorteile hat eine Festzinsanlage?
- Für welche Zeiträume werden Festzinsanlagen angeboten?
- Gibt es eine Mindestanlage?
- Gibt es eine Höchstanlage?
- Erhält man Kontoauszüge für Festzinsanlagen?
- Welche Kosten verursacht eine Festzinsanlage?
- Welches Konto ist als Verrechnungskonto anzugeben?
- Welche Punkte sollte man beim Vergleich von Festzinsanlagen beachten?
- Was versteht man unter dem Zinseszinseffekt?
- Was sollte man speziell bei der Verzinsung beachten?
- Was ist von Zinsangeboten in Kombination mit Investmentfonds zu halten?
- Was ist eine Einlagensicherung?
- Wie sicher sind Festzinsanlagen?
- Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
- Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
- Wie erhält man im Entschädigungsfall sein Geld?
- Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
- Was ist eine NV-Bescheinigung?
- In welcher Höhe fallen Steuern bei den Zinserträgen an?
- Mir wurde Abgeltungssteuer abgezogen, da kein Freistellungsauftrag vorlag. Was kann ich tun?
- Wie funktioniert der Kirchensteuerabzug?
- Was ist bei der Überweisung von hohen Anlagebeträgen zu beachten?
- Komme ich im Notfall an den Anlagebetrag heran?
- Was geschieht am Laufzeitende mit meiner Geldanlage?
- Muss man eine Festzinsanlage zum Laufzeitende kündigen?
- Kann für Minderjährige anlegt werden?
- Können Produktdaten einzelner Zinsangebote ausgedruckt werden?
Was fällt alles unter den Begriff Festzinsanlage?
Für die Festzinsanlage können auch andere Begriffe wie beispielsweise Festgeld, Termingeld oder auch Sparbrief verwendet werden. Die Begriffe "Festgeld" oder "Termingeld" werden meist bei Festzinsvereinbarungen für Zeiträume bis 12 Monate verwendet, dagegen werden mehrjährige Laufzeiten eher als "Sparbrief" benannt. Unser Vergleich beinhaltet alle Festzinsanlage-Konditionen unabhängig davon, wie das Produkt bei dem jeweiligen Anbieter genannt wird.
Wann bietet sich eine Festzinsanlage an?
Eine Festzinsanlage bietet sich an, wenn neben einer Barreserve noch Geld vorhanden ist, das man für einen Zeitraum nicht benötigt und gewinnbringend anlegen möchte.
Welche Vorteile hat eine Festzinsanlage?
Hauptargument für eine Festzinsanlage sind die hohen Zinsen, die für die gesamte Anlagedauer garantiert sind. Man weiß bereits zu Beginn der Anlage, mit welchen Zinserträgen man rechnen kann. Es gibt keine Kursschwankungen und in der Regel auch keine Gebühren.
Für welche Zeiträume werden Festzinsanlagen angeboten?
Festzinsanlagen werden in der Regel für Zeiträume zwischen einem Monat und 10 Jahren angeboten. Teilweise können Zeiträume zwischen einem Monat und einem Jahr auch taggenau vereinbart werden.
Gibt es eine Mindestanlage?
In der Regel ist eine Mindestanlagesumme notwendig, diese liegt meist zwischen EUR 500,00 und EUR 10.000.
Gibt es Höchstanlage?
In Ausnahmefällen sind auch Höchstanlagebeträge vorgegeben, z. B. wenn der Anbieter ein begrenztes Aktionsangebot macht.
Erhält man Kontoauszüge für Festzinsanlagen?
Meist erhält der Kunde einen kostenlosen Kontoauszug zum Zeitpunkt der Zinszahlung.
Welche Kosten verursacht eine Festzinsanlage?
Festgeldkonten werden kostenlos geführt. In seltenen Fällen ist die Kontoeröffnung an ein Tagesgeld- oder Girokonto bei dieser Bank gebunden, welches gebührenpflichtig sein kann oder durch die Zusendung papierhafter Kontoauszüge Kosten verursachen könnte.
Welches Konto ist als Verrechnungskonto anzugeben?
Die einfachste Möglichkeit besteht darin, sein bisheriges Girokonto als Verrechnungskonto anzugeben. Auf dieses Konto werden dann die Zinsen und zum Laufzeitende der Anlagebetrag gutgeschrieben. Bei mehreren Anbietern ist jedoch ein hauseigenes Verrechnungskonto notwendig. Dies kann dann meist ein beliebiges Tagesgeld- oder Girokonto der Bank sein, oft wird dieses gebührenfrei geführt.
Welche Punkte sollte man beim Vergleich von Festzinsanlagen beachten?
Je nach Angebot gelten unterschiedliche Mindest-/Höchstanlagesummen und die Zinsen werden entweder auf das Verrechnungskonto ausgezahlt oder auf dem Anlagekonto kapitalisiert und somit mitverzinst.
Bei den mehrjährigen Laufzeiten mit steuerlicher Zinszahlung zum Laufzeitende sollte man unbedingt darauf achten, dass bei der Zinsberechnung dennoch ein Zinseszinseffekt berücksichtigt wird. Sehr wichtig ist generell die ausreichende Absicherung der Einlagen durch eine Einlagensicherung, Informationen hierzu können im Vergleich jeweils über die Anbietergrafik aufgerufen werden. Damit die Anlage nicht ungewollt verlängert wird, sollte man sich über die Regelung zum Laufzeitende informieren.
Was versteht man unter dem Zinseszinseffekt?
Bei einem Zinseszinseffekt erhält man auf einen bereits zu einem früheren Zeitraum gutgeschriebenen Zinsbetrag erneut Zinsen.
Was sollte man speziell bei der Verzinsung beachten?
Werden Zinsen bei mehrjährigen Laufzeiten nur einmalig zum Laufzeitende und ohne Zinseszinseffekt gutgeschrieben, schmälert dies den Zinsertrag über die Gesamtlaufzeit deutlich. Der hohe Nominalzins täuscht in diesen Fällen. Je länger die Laufzeit, desto stärker macht sich der Nachteil bemerkbar. Oyak Anker Bank und Ziraat Bank sparen sich beispielsweise bei ihren Angeboten den Zinseszinseffekt, was jedoch ansonsten nicht üblich ist. Fragen Sie bei mehrjährigen Sparangeboten, welche die Zinsen nicht jährlich gutschreiben, also stets nach dem Zinseszins. Angebote ohne Zinseszinseffekt sollten Sie nur wählen, wenn dennoch eine gute Rendite erreicht wird.
Was ist von Zinsangeboten in Kombination mit Investmentfonds zu halten?
Es werden immer mal wieder Aktionen angeboten, bei denen ein besonders hoher Tages- oder Festgeldzins versprochen wird, wenn gleichzeitig in Investmentfonds investiert wird. Solch eine Kombination rechnet sich gegenüber einer getrennten Anlageentscheidung selten. Der Anlagezins wird nur befristet gewährt, die Fondsanlage ist dagegen eine langfristige Anlage, die mit Risiken und Kosten verbunden ist. Bei den meisten dieser Kombiangeboten gibt es nur wenige Fonds zur Auswahl und i. d. R. muss der volle Ausgabeaufschlag bezahlt werden, bei Aktienfonds um die 5,00%. Dieselben Fonds können Anleger über Online-Fondsvermittler oder über die Börse meist viel billiger erhalten.
Was ist eine Einlagensicherung?
Als Einlagensicherung werden gesetzliche oder freiwillige Maßnahmen von Kreditinstituten zum Schutz der Kundeneinlagen im Falle der Insolvenz bezeichnet. Einen ausführlichen Artikel zu diesem Thema finden Sie bitte hier.
Wie sicher sind Festzinsanlagen?
Festzinsanlagen bei Banken sind sicherheitsorientierte Geldanlagen. Bei Insolvenz des Kreditinstituts steht die Einlagensicherung im festgelegten Rahmen für die Forderungen der Einleger ein. Informationen zur jeweils zuständigen Einlagensicherung können der Anbieterinformation entnommen werden. Diese ist in den Vergleichen jeweils über die Anbietergrafik verlinkt. Im Tagesgeld- und Festzinsanlage-Vergleich nennen wir zusätzlich direkt im Vergleich, welche gesetzliche Einlagensicherung zuständig ist und ob gegebenenfalls eine freiwillige Sicherungseinrichtung darüber hinaus besteht. Begrenzen Sie Ihre Anlage möglichst auf den gesetzlich gesicherten Betrag.
Wo erfährt man, welcher Sicherungseinrichtung ein Kreditinstitut angehört?
Kreditinstitute sind durch das Kreditwesengesetz verpflichtet, ihre Kunden darüber zu informieren, welcher Sicherungseinrichtung sie angeschlossen sind. Die Angaben findet man im Preisverzeichnis oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Neukunden müssen zudem bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung schriftlich über den Einlagenschutz informiert werden, und bestehende Kunden einmal jährlich. Zudem müssen Kunden über ein Ausscheiden aus einer Sicherungseinrichtung benachrichtigt werden.
Wie hoch ist die Einlagensicherung bei Gemeinschaftskonten?
Die Einlagensicherung gilt je Kunde, nicht je Konto. Bei einem gemeinschaftlich geführten Konto hat somit jeder der Kontoinhaber Anspruch auf Entschädigung. Dies führt beim klassischen Fall, dass ein Ehepaar gemeinsam ein Konto bei einem deutschen Bankinstitut führt, zu einer Verdoppelung der gesetzlichen Entschädigung. So sind zusammen EUR 200.000 über die gesetzliche Einlagensicherung abgedeckt.
Unter besonderen Umständen gilt ein erhöhter Schutzumfang von EUR 500.000 je Kunde (statt EUR 100.000 je Kunde), für eine Dauer von sechs Monaten ab Eingang des entsprechenden Geldbetrags. Unter den erhöhten Schutzumfang der gesetzlich geregelten deutschen Einlagensicherung werden Kontoguthaben aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie gestellt und Kontoguthaben in Zusammenhang mit Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Ruhestand, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung und Tod.
Wie erhält man im Entschädigungsfall sein Geld?
Das Entschädigungsverfahren der gesetzlichen Einlagensicherung wird automatisch durchgeführt, ohne dass der Einleger einen Antrag auf Entschädigung stellen muss. Wenn zum Beispiel ein Einlagenkreditinstitut in privater Rechtsform für den Kundenverkehr geschlossen wird, informiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB), die gesetzliche Entschädigungseinrichtung der Privatbanken, die Kunden über den Eintritt des Entschädigungsfalles und überweist parallel dazu den Entschädigungsbetrag.
Ebenso einfach ist der Ablauf, wenn ein Kunde bei einer inländischen Zweigstelle einer Bank angelegt hat, die ihren Hauptsitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums hat (EU plus Norwegen, Island, Liechtenstein) und die Zweigstelle der Einlagensicherung des Heimatlandes zugeordnet ist. Die Entschädigung wird dann mittels der deutschen Entschädigungseinrichtung abgewickelt - im Auftrag der ausländischen. So bleibt es den Anlegern erspart, im Ernstfall mit der ausländischen Einrichtung in fremder Sprache zu korrespondieren. Die Abwicklung wird jedoch nicht übernommen, wenn die geschlossene Bank keine Zweigniederlassung in Deutschland unterhält, der Anleger grenzüberschreitend angelegt hat.
Die freiwilligen Sicherungseinrichtungen, die in bestimmtem Umfang für Beträge haften, welche von der gesetzlichen Entschädigungseinrichtung nicht erstattet werden, haben eigene Vorgehensweisen, die dort erfragt werden können.
Wie hoch ist der Sparer-Pauschbetrag?
Seit Januar 2023 beträgt der Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende EUR 1.000 und für Ehepaare auf EUR 2.000. Der Sparer-Pauschbetrag kann über mehrere Institute verteilt werden. Zur Erteilung stellen die Institute entsprechende Formulare zur Verfügung. Erteilung und Änderung des Freistellungsauftrags für Kapitalerträge sind immer kostenlos.
Wird kein Betrag freigestellt oder gehen die Zinserträge über den Freibetrag hinaus, führen die Kreditinstitute in Deutschland von den Zinsen die Steuern an das Finanzamt ab.
Was ist eine NV-Bescheinigung?
Wenn einer Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) im Original vorliegt, darf sie Zinsen und andere Kapitaleinkünfte unabhängig von deren Höhe steuerfrei auszahlen. Sinnvoll ist eine NV-Bescheinigung, wenn die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen würden, alle Einkünfte zusammen aber dennoch so gering sind, dass die Person voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird. Dadurch entfällt der Aufwand, sich gezahlte Abgeltungssteuer nachträglich über die Einkommensteuererklärung zurückerstatten zu lassen. Zum berechtigten Personenkreis gehören in erster Linie minderjährige Kinder und Rentner. Aber auch Studenten und gering verdienende Arbeitnehmer können die NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen. Sie gilt in der Regel für drei Jahre. Voraussetzung für die Ausstellung ist, dass die voraussichtlichen jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag von EUR 11.604 für Alleinstehende bzw. EUR 23.208 für Ehepartner nicht überschreiten (zuzüglich EUR 1.000 bzw. EUR 2.000 Sparer-Pauschbetrag, Stand 01/24), weil dann generell keine Einkommensteuer zu zahlen ist. Als Einkommen im steuerlichen Sinne gilt bei Rentnern nicht die gesamte Rente, sondern lediglich der sogenannte Ertragsanteil. Dessen Höhe wurde 2005 bei gesetzlichen Renten auf 50 Prozent festlegt, in den ersten Jahren jährlich steigend um zwei Prozentpunkte, seit 2020 jährlich steigend um ein Prozentpunkt. Bei Renten, die 2024 zum ersten Mal ausgezahlt wurden, beträgt der Ertragsanteil daher 83 Prozent. Von EUR 1.000 Rente zählen in diesem Beispiel EUR 830,00 als steuerpflichtiges Einkommen.
Sind mehrere Bankverbindungen vorhanden, benötigt jede Bank eine vom Finanzamt ausgestellte Bescheinigung. Erkennt das Finanzamt, dass die Voraussetzung für die Erteilung weggefallen ist, fordert es die Bescheinigungen vom Steuerpflichtigen zurück, dann muss dieser seine bei den Banken abgegebenen Bescheinigungen wieder zurückholen.
In welcher Höhe fallen Steuern bei den Zinserträgen an?
Der Sparer-Pauschbetrag beträgt EUR 1.000 für Ledige und EUR 2.000 für Verheiratete. Sofern eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt oder ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe gestellt wurde, werden die Zinserträge in voller Höhe ausgeschüttet.
Ansonsten werden Zinserträge einheitlich mit 25 Prozent Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Geldinstitute ziehen die fälligen Steuern automatisiert von den Zinsen ab und überweisen sie direkt an das Finanzamt. Der Solidaritätszuschlag wurde zum Januar 2021 für Steuerzahler mit niedrigem und mittlerem Einkommen abgeschafft, was jedoch nicht für die Kapitalerträge gilt. Auf Kapitalerträge wird der Solidaritätszuschlag weiterhin in unveränderter Höhe erhoben, und zwar 5,5 Prozent bezogen auf die Abgeltungssteuer. Kirchensteuer muss nur derjenige zahlen, der kirchensteuerpflichtig ist. In Baden-Württemberg und Bayern werden acht Prozent, in den anderen Bundesländern neun Prozent an Kirchensteuer fällig. Die Kirchensteuer wird ebenfalls auf die Abgeltungssteuer bezogen. Damit der von den Geldinstituten abgeführten Steuer alles abgegolten sein soll, lässt sich in diesem Fall die Kirchensteuer nicht als Sonderausgabe in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Um dies auszugleichen, gilt für kirchensteuerpflichtige Anleger deshalb ein geringfügig verminderter Abgeltungssteuersatz. Für die Steuerjahre ab 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge von den inländischen Kreditinstituten automatisiert abgeführt. Die konfessionsrelevanten Daten der Kapitalanleger müssen sie einmal jährlich elektronisch abfragen, in einer zentralen Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern. Im Endeffekt beträgt die steuerliche Gesamtbelastung 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer, 27,819 Prozent bei 8-prozentiger Kirchensteuer und 27,995 Prozent bei 9-prozentiger Kirchensteuer.
Mir wurde Abgeltungssteuer abgezogen, da kein Freistellungsauftrag vorlag. Was kann ich tun?
Fordern Sie bei Ihren Banken eine Steuerbescheinigung über die abgeführte Abgeltungssteuer ein. Da dies eine freiwillige Leistung ist, können hierfür Gebühren erhoben werden. Mit diesen Belegen erklären Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung Ihre gesamten Kapitalerträge. Sofern die Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigen, erhalten Sie die abgeführten Steuern auf diesem Weg zurück.
Wie funktioniert der Kirchensteuerabzug?
Ab dem Steuerjahr 2015 wird die Kirchensteuer auf Kapitalerträge automatisiert abgeführt. Der Gesetzgeber hat den inländischen Instituten auferlegt, unter Angabe der Steueridentifikationsnummern der Kapitalanleger einmal jährlich die konfessionsrelevanten Daten in einer zentralen Datenbank vom Bundeszentralamt für Steuern elektronisch abzurufen. Stichtag für den Status ist immer der 31.7. Übermittelt werden jeweils Religionszugehörigkeit und Kirchensteuersatz. Die abgerufenen Werte sind für den Abzug im Folgejahr maßgeblich. Kirchensteuer auf Kapitalerträge muss nur derjenige zahlen, der kirchensteuerpflichtig ist und Kapitalerträge hat, die nicht vom Freistellungsauftrag gedeckt sind. Das Kreditinstitut führt für die betreffenden Kunden den Anteil an sein Betriebsstättenfinanzamt ab. Steuerzahler, die nicht wollen, dass Finanzunternehmen ihre Konfession erfahren, können widersprechen, und zwar schriftlich beim BZSt. Ein Vordruck kann auf formulare-bfinv.de unter dem Stichwort "Kirchensteuer" heruntergeladen werden. Das BZSt richtet dann einen Sperrvermerk ein und teilt das dem zuständigen Wohnsitzfinanzamt mit. Der Steuerzahler muss in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung mit Anlage KAP abgeben, damit die Kirchensteuer korrekt abgeführt wird.
Was ist bei der Überweisung von hohen Anlagebeträgen zu beachten?
Manchmal kommt es bei Bereitstellung von hohen Anlagebeträgen zu Schwierigkeiten, wenn die Anlagebank die Überweisung in einer Summe vorschreibt. Denn beim Online-Banking sind aus Sicherheitsgründen häufig Überweisungslimits vorgegeben, die dann zunächst geändert werden müssen. Bei einigen Instituten können die Kunden die Obergrenzen für eine Überweisung selbst online ändern, bei anderen Instituten ist dies nur schriftlich möglich.
Komme ich im Notfall an den Anlagebetrag heran?
Die meisten Festzinsanlagen sehen keine vorzeitige Verfügung vor. Bei ihnen besteht lediglich die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund. Der Tod des Kontoinhabers gehört dazu, in vielen anderen Fällen wie zum Beispiel einer plötzlichen Arbeitslosigkeit oder Pflegebedürftigkeit ist man eher auf Kulanz angewiesen. Ein Abschlag bei den Zinsen ist dann in der Regel hinzunehmen.
Nur vereinzelt werden mittlerweile Festzinsanlagen angeboten, die eine Verfügungsmöglichkeit zu einem Rückfallzins enthalten. Beispiele hierfür sind die Festzinsanlagen von DenizBank und Moneyou. Mitunter muss die Anlage dann komplett aufgelöst werden und meistens ist der Rückfallzins, der bereits bei Vertragsabschluss vereinbart wird, sehr gering. Bei anderen Produkten kann ein bestimmter Teil des Anlagebetrages jederzeit verfügt werden, ohne dass es zu Zinsabzug kommt. Diese Flexibilität kostet aber von Anfang an etwas Rendite. Am Markt gibt es hierzu fünf Produkte: das "Sparbriefkonto FLEX" der Bank11, das "FestgeldFlex" der IKB Deutsche Industriebank, das "FestgeldPLUS" der pbb direkt, das "Kombigeld" der NIBC Direct und das "VTB Duo" der VTB Direktbank
Was geschieht am Laufzeitende mit meiner Geldanlage?
Am Laufzeitende wird der Anlagebetrag zuzüglich Zinsen entweder auf das Verrechnungskonto zurücküberwiesen oder das Geld wird erneut angelegt. Bei mehreren Anbietern ist eine Kündigung notwendig, ansonsten erfolgt automatisch eine Verlängerung der Festzinsanlage um die gleiche Laufzeit zu den dann geltenden Konditionen.
Am besten, man wählt - auch wenn man das Geld wieder anlegen möchte - die Auszahlung zum Laufzeitende und vergleicht dann die Zinsangebote aller Anbieter.
Muss man eine Festzinsanlage zum Laufzeitende kündigen?
In vielen Verträgen wird eine automatische Verlängerung vereinbart, wenn der Kunde vor Laufzeitende keine anderslautende Weisung erteilt. Um eine solche anderslautende Weisung zu erteilen, können Sie der Bank ein formloses Schreiben einreichen, das alle Kontoinhaber unterschreiben. Ein vorbereitetes Formular finden Sie hier.
Kann für Minderjährige anlegt werden?
Viele Banken bieten auch für Minderjährige Festzinsanlagen an. Die Verfügungsberechtigung liegt beim gesetzlichen Vertreter.
Können Produktdaten einzelner Zinsangebote ausgedruckt werden?
Hierzu haben wir ein für den Druck optimiertes Format ohne grafische Elemente entwickelt. Die gewünschten Produktdaten können im 1-zu-1-Vergleich aufgerufen werden. Über das Druckersymbol unterhalb der aufgerufenen Daten wechselt man zum Druck-Format und kann anschließend über die Druck-Funktion des Browsers ausdrucken.