Festzinsanlage: Vergleich
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NIBC: Das "Kombigeld" erlaubt jederzeit Verfügungen bis zu 50% des ursprünglich angelegten Betrags. Technisch besteht das Kombigeld aus zwei Konten, dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto. Der Anlagebetrag wird auf beide Konten zu je 50% aufgeteilt. Die Verfügungen sind per Online-Banking ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto möglich. Nachträgliche Einzahlungen sind auf keinem der beiden Konten erlaubt.
NIBC: Voraussetzung für das Produkt "Kombigeld" ist das kostenlose "Mehr.Zins.Konto" (Tagesgeld) der NIBC als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.
Merkur Privatbank: Voraussetzung für das Produkt ist ein Verrechnungskonto bei der Merkur Privatbank, beispielsweise das kostenlose "Tagesgeld". Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.
Consorsbank: Voraussetzung für das Produkt ist das Wertpapierdepot inklusive Depot-Verrechnungskonto bei Consorsbank. Beides wird kostenlos geführt. Depot und Depot-Verrechnungskonto müssen bereits bestehen bzw. zuerst eröffnet werden.
ING: Es besteht die Einschränkung, dass der Sparbrief nur von Bestandskunden eröffnet werden kann. Als Neukunde eröffnet man daher am besten zuerst das kostenlose Tagesgeldkonto der ING ("Extra-Konto"), daraufhin kann man über das Online-Banking fest anlegen.
IKB Deutsche Industriebank: Die IKB Deutsche Industriebank richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses, unverzinstes Verrechnungskonto ("Cashkonto") ein, das dem Zahlungsverkehr dient. Die Eröffnung des "FestgeldFlex" sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen. Auch die Zinszahlung und die Auszahlung am Laufzeitende erfolgen auf das Cashkonto.
IKB Deutsche Industriebank: Das "FestgeldFlex" erlaubt jederzeit Verfügungen bis zu 50 Prozent des ursprünglich angelegten Betrags. Nachträgliche Einzahlungen sind nicht erlaubt.






