Festzinsanlage: Vergleich
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NIBC: Das "Kombigeld" erlaubt jederzeit Verfügungen bis zu 50% des ursprünglich angelegten Betrags. Technisch besteht das Kombigeld aus zwei Konten, dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto. Der Anlagebetrag wird auf beide Konten zu je 50% aufgeteilt. Die Verfügungen sind per Online-Banking ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto möglich. Nachträgliche Einzahlungen sind auf keinem der beiden Konten erlaubt.
NIBC: Voraussetzung für das Produkt "Kombigeld" ist das kostenlose "Mehr.Zins.Konto" (Tagesgeld) der NIBC als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.
Consorsbank: Voraussetzung für das Produkt ist das Wertpapierdepot inklusive Depot-Verrechnungskonto bei Consorsbank. Beides wird kostenlos geführt. Depot und Depot-Verrechnungskonto müssen bereits bestehen bzw. zuerst eröffnet werden.
ING: Es besteht die Einschränkung, dass der Sparbrief nur von Bestandskunden eröffnet werden kann. Als Neukunde eröffnet man daher am besten zuerst das kostenlose Tagesgeldkonto der ING ("Extra-Konto"), daraufhin kann man über das Online-Banking fest anlegen.
Kommunalkredit Invest: Die Kommunalkredit Invest richtet bei Kontoeröffnung lediglich ein kostenloses Transferkonto ein, das dem Zahlungsverkehr mit dem Referenzkonto dient. Die Eröffnung des Festgeldkontos sowie die Anlage des Geldes kann der Kunde erst im Anschluss über das Online-Banking veranlassen. Beim Transferkonto können die Ein- und Auszahlungen nur über das hinterlegte Referenzkonto abgewickelt werden.






