Festzinsanlage: Vergleich
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NIBC: Das "Kombigeld" erlaubt jederzeit Verfügungen bis zu 50% des ursprünglich angelegten Betrags. Technisch besteht das Kombigeld aus zwei Konten, dem Kombi.Kapital.Konto und dem Kombi.Zins.Konto. Der Anlagebetrag wird auf beide Konten zu je 50% aufgeteilt. Die Verfügungen sind per Online-Banking ausschließlich vom Kombi.Zins.Konto möglich. Nachträgliche Einzahlungen sind auf keinem der beiden Konten erlaubt.
NIBC: Voraussetzung für das Produkt "Kombigeld" ist das kostenlose "Mehr.Zins.Konto" (Tagesgeld) der NIBC als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.
Alte Leipziger Bauspar: Die erhöhten Zinsangebote ab dem 2-jährigen Sparbrief bei Anlagebeträgen ab EUR 100.000 gelten nur für Gelder, die bislang nicht auf Konten der Alte Leipziger Bauspar unterhalten wurden.
Merkur Privatbank: Voraussetzung für das Produkt ist ein Verrechnungskonto bei der Merkur Privatbank, beispielsweise das kostenlose "Tagesgeld". Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden.
Fürstlich Castell'sche Bank: Voraussetzung für das Produkt ist das kostenlos geführte "Abrechnungskonto Passiv" (Girokonto) der Fürstlich Castell'schen Bank als Verrechnungskonto. Dieses Verrechnungskonto kann direkt miteröffnet werden. Laut Auskunft der Bank wird das Abrechnungskonto nicht der Schufa gemeldet. Verfügungen sind bei diesem Verrechnungskonto wegen eines vereinbarten Überweisungslimits auf EUR 20.000 pro Tag begrenzt.






