Girokonto: Die Kontowechselservices der Banken richtig nutzen

Der Umzug von einer Bank zur anderen muss keine Fleißarbeit mehr sein. Wenn Sie die Konditionen Ihres eigenen Girokontos für überteuert halten oder zum Paket eines Anbieters mit besseren oder zusätzlichen Leistungen wechseln möchten, gibt es Werkzeuge zur Umsetzung. Zu unterscheiden sind die gesetzliche Kontowechselhilfe und ein oft parallel dazu angebotener automatisierter Webservice. Ein wechselwilliger Kunde hat fast immer die Wahl zwischen beiden Optionen. Lesen Sie, wie die Abläufe jeweils sind und warum letztlich die von den Banken verpflichtend bereitzustellende Kontowechselhilfe mehr Arbeitsaufwand abnimmt.

Die gesetzliche Kontowechselhilfe - so funktioniert sie

Den Umzug des Girokontos erledigen die beteiligten Banken, für deren enge Zusammenarbeit sorgt ein im September 2016 in Kraft gesetzter Teil des Zahlungskontengesetzes. Der Kunde muss lediglich den Auftrag erteilen. Er hat so nicht mehr zu fürchten, einen Lastschriftempfänger oder einen Dauerauftrag zu vergessen, denn die Banken stehen in der Verantwortung und haften bei Überschreiten von Fristen. Der gesetzlich vorgeschriebene Weg ist nicht digital, er erscheint zunächst vielleicht weniger effizient und komplizierter zu sein. Der Kunde muss nämlich ein mehrseitiges Ermächtigungsformular per Post oder Fax seiner neuen Bank einreichen. Der Aufbau und Umfang des Formulars ist überall derselbe, der Gesetzgeber ging offensichtlich zu sehr in Details, mit rund 50 Möglichkeiten zum Ankreuzen und Festlegen einzelner Termine werden die Übergangspunkte zum neuen Girokonto bestimmt.

Ein Anspruch auf die Kontowechselhilfe besteht nur in folgenden Fällen nicht:

  • wenn eines der betroffenen Girokonten überwiegend für gewerbliche Zwecke oder für eine selbstständige berufliche Tätigkeit genutzt wird
  • bei einem grenzüberschreitenden Kontowechsel, d. h. die alte oder die neue Bank ist nicht in Deutschland ansässig
  • wenn die beiden Girokonten nicht in derselben Währung geführt werden

Die neue Bank ist somit also beauftragt, für den Kontoinhaber tätig zu werden, der sich jetzt zurücklehnen darf. Die Abläufe sind geregelt und es gelten Fristen. Die beiden beteiligten Banken haften gemeinsam für Schäden, die aus ihren Fehlern entstehen. Der weitere Prozess der gesetzlichen Kontowechselhilfe lässt sich in drei Schritte unterteilen.

Erster Schritt: Binnen zwei Arbeitstagen muss das neue Institut Kontakt zum bisherigen aufnehmen, das Formular weiterleiten und gleichzeitig eine Liste anfordern, zu sämtlichen verfügbaren Informationen betreffend Daueraufträgen, erteilten Lastschriftmandaten und wiederkehrend eingehenden Überweisungen. Die Daten haben die vergangenen 13 Monate abzudecken, auf diese Weise können auch Buchungen erfasst werden, die in größeren Abständen stattfinden, nur alle drei, sechs oder zwölf Monate, wie beispielsweise alle zwölf Monate abgebuchte Versicherungsbeiträge.

Zweiter Schritt: Das Altinstitut hat fünf Arbeitstage Zeit, die angeforderte Liste zusammenzustellen und zu versenden. Von dieser Liste kann der Kunde auf Wunsch kostenlos eine Kopie erhalten. Die vom Kunden festgelegten Termine muss das Altinstitut vormerken, um je nach Kundenwunsch das Konto für kommende Abbuchungen zu sperren, Daueraufträge zu löschen, das alte Konto abzurechnen und zu schließen, das Restguthaben zu überweisen bzw. einen Sollstand gegebenenfalls einzuziehen. Gemäß dem Gesetz dürfen für das Übersenden der Liste sowie für das Schließen des Kontos keine Entgelte berechnet werden.

Dritter Schritt: Liegen der neuen Bank die Informationen vor, bekommt sie weitere fünf Arbeitstage, um entsprechend dem Auftrag des Kunden für das Benachrichtigen zuständig, die Zahlungspartner wie Arbeitgeber, Vermieter, Versicherungen, Vereine und Versorger aus der Liste zu ermitteln und anzuschreiben. Zudem muss sie die Daueraufträge wieder einrichten und sicherstellen, dass das neue Konto für Abbuchungen und Zahlungseingänge bereit ist. Alle Fristen zusammengefasst, räumt der Gesetzgeber den beteiligten Banken zwölf Arbeitstage für die Durchführung ein, ein Zeitplan, der sich durch eventuelle Rückfragen und die Postlaufzeiten verlängern kann.

Die automatisierten Webservices – so funktionieren sie

Die Webservices in Form einer Online-Anwendung oder einer App für Smartphone oder Tablet kommen moderner daher, die Aufgaben sind ruckzuck in etwa 10 bis 15 Minuten erledigt. Wenn eine Bank einen Online-Kontowechselservice bereitstellt, ist der in der Regel bei einem der drei darauf spezialisierten externen Fintech-Unternehmen eingekauft. Dies sind fino aus Kassel, FinReach aus Berlin und Kontowechsel24, eine Tochterfirma von Arvato CRM Solutions bzw. dahinterstehend Bertelsmann. Dem Kunden wird der Service in aller Regel kostenlos angeboten, auch ohne dass er Portokosten tragen muss. Nach einmaligem Login mit den Zugangsdaten zum Online-Banking des alten Kontos werden die Kontoumsätze gefiltert und automatisiert analysiert. Der Kunde markiert per Klick, welche Zahlungspartner er über seinen Wechsel benachrichtigen will, kann Daten noch ändern oder ergänzen, eine Signatur hinzufügen. Das System verschickt nach Freigabe in seinem Auftrag die Benachrichtigungen per Brief und erstellt einen abschließenden Bericht. Den Kontowechsel mit ein paar Klicks zu erledigen, macht sicherlich mehr Spaß, als das Formular der Kontowechselhilfe auszufüllen. Aber die gesetzlichen Vorgaben und Haftungsregelungen gelten nicht. Und es ist eben wahrscheinlicher, dass die Dienstleister aufgrund des online begrenzt abrufbaren Zeitraums nicht an alle benötigten Daten herankommen - online sind oft nur die Umsätze der letzten 90 Tage abrufbar. Auch ist die Auswahl der zu informierenden Abbucher etwas mühsam, da auch einmalige Lastschriften, zum Beispiel durch Zahlung mit girocard im Supermarkt, in der Liste auftauchen, doch vom neuen Konto müssen nur diejenigen erfahren, die regelmäßig Geld bekommen. Je nach Unternehmen wird die Reaktion auf die mitgeteilte Kontoänderung anders ausfallen: Bei Unternehmen wie Amazon und PayPal, wo die Kontodaten im Account selbst zu verwalten sind, muss der Kunde in jedem Fall selbst nachjustieren, bei entsprechenden Umsätzen wird der Webservice darauf hingewiesen. Eine weitere Schwachstelle bei den Webservices ist die Unterschrift, in der Regel soll der Nutzer sie einscannen, oder mit dem Finger auf dem Smartphone unterschreiben. Einige Zahlungspartner werden eine solche Unterschrift nicht akzeptieren, der Kunde muss dann nochmals bestätigen, dass sich die Kontoverbindung geändert hat, bei Lastschriften erhält er der Rückmeldung beiliegend meist das eigene Formular des Unternehmens zur Erteilung eines neuen SEPA-Mandats. Aber selbst wenn nicht alles rund läuft, ersparen auch diese Services gegenüber dem selbst organisierten Kontowechsel viel Arbeit