Brokerage: Das Angebot zu VL-Fondssparplänen im Internet
Was sind schon EUR 40,00 im Monat? Nicht so viel, denken manche Arbeitnehmer und sind bereit damit mehr Risiko einzugehen. Viele legen die Summe als Vermögenswirksame Leistung in Fonds an. Finanzexperten halten das für eine gute Idee - doch der Weg zum optimalen VL-Depot führt nicht zu den bekannten Adressen.
Arbeitnehmer erhalten in den meisten Fällen vermögenswirksame Leistungen (kurz: VL) von Ihrem Arbeitgeber - bis zu EUR 480,00/Jahr zusätzlich zum vereinbarten Gehalt. Grundsätzlich gilt: Vermögenswirksame Leistungen sollten anlegt werden, um kein Geld zu verschenken. Vermögenswirksame Leistungen können u. a. in Fonds investiert werden. Damit kann an der Wertentwicklung ausgewählter gemangter Aktienfonds und ETFs teilgenommen werden. Vorteilhaft beim Fondssparen ist die hohe staatliche Förderung mit 20,00 Prozent Zulage. Die Förderung greift auf die Grundidee zurück, auch weniger wohlhabende Bürger am Produktivkapital zu beteiligen. Die Zulage ist auf vermögenswirksame Leistungen von maximal EUR 400,00/Jahr begrenzt, dies entspricht einer maximalen Zulage von EUR 80,00/Jahr. Sind beide Ehepartner Arbeitnehmer, kann die doppelte Prämie erzielt werden. Arbeitnehmer können die Sparraten der Arbeitgeber aufstocken, um die maximale Prämie nutzen zu können. Grundvoraussetzung für die Förderung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter EUR 20.000, bei Verheirateten unter EUR 40.000.
Von den gemanagten Fonds und den ETFs sind nur eine Minderheit für VL-Beiträge offen, u. a. auch weil die Anlage vieler kleiner Beträge aufwendig ist. Ein Fonds, der lediglich in eine einzelne Region oder Branche investiert, ist für VL-Anleger eher ungeeignet. Denn damit geht ein Risiko einher, da die Anlage nicht flexibel der Marktlage angepasst werden kann. VL-Fondssparpläne haben eine Laufzeit von sieben Jahren. Die ersten sechs Jahre wird angespart, ein weiteres Jahr muss der Sparplan ohne weitere Einzahlungen ruhen.
Wie hoch der Ertrag im Endeffekt ausfällt, hängt auch von den Gebühren ab. Wer nicht den vollen Ausgabeaufschlag zahlen möchte bzw. die Transaktionsentgelte niedrig halten will, findet im Internet bei Online-Fondsvermittlern ein breites Angebot. Bei Direktbanken und Online-Brokern ist das Angebot dagegen dürftig, offenbar ist den Anbietern der Verwaltungsaufwand für die recht geringen Fonds-Sparbeiträge zu hoch. Wenn VL-Fondssparpläne angeboten werden, müssen Anleger hier oft den vollen Ausgabeaufschlag zahlen. Eine Ausnahme bildet die auf Spar- und Anlageformen rund um Fonds und ETFs spezialisierte FNZ Bank. Mit ihrer Marke finvesto betreibt sie ein direktes Endkundengeschäft, der Depotpreis für das VL-Depot mit einer Wertpapierposition beträgt dabei EUR 10,00 pro Jahr, bei gemanagten Fonds werden 75% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag eingeräumt, bei ETFs fällt ein Ausführungsentgelt von 0,20% der Sparplanrate an. Das Angebot der FNZ Bank ist ansonsten auch über Vertriebspartner wie insbesondere comdirect (nur für Kunden der comdirect, VL-Depot EUR 12,00 pro Jahr, bei Fonds 50% Rabatt auf den Ausgabeaufschlag und bei ETFs 0,20% Ausführungsentgelt) und einige Online-Fondsvermittler zugänglich.
Und so gelangen Sie zur Zulage: Jährlich übersendet die depotführende Stelle eine VL-Fondsbescheinigung. Diese Bescheinigung muss - am besten zusammen mit der jährlichen Steuererklärung - beim Finanzamt eingereicht werden. Das Prämienguthaben wird dort vermerkt. Die Fondsanteile müssen sieben Jahre fest angelegt bleiben. Erst dann gibt es rückwirkend die staatliche Sparzulage. Der Anspruch auf Sparzulage verfällt, wenn innerhalb der Vertragszeit von sieben Jahren der besparte Fonds oder die depotführende Bank gewechselt wird. Die Besparung kann jedoch jederzeit ausgesetzt werden.