Information zur
Ascory Bank AG (derzeit noch Varengold Bank AG)

  • Hausanschrift
  • Grosse Elbstrasse 39
  • 22767 Hamburg
  • Kontakt
  • Telefon: +49406686490
  • E-Mail: info@ascory.de
  • Internet:
  • weitere Daten
  • BIC: VGAGDEHHXXX
  • Gruppe/Gesellschafter: 80,00% institutionelle Investoren, 20,00% Streubesitz
  • Gründungsjahr: 1995 als "Varengold Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH", 1999 Umfirmierung in "Varengold Wertpapierhandelsbank AG", 2013 Umfirmierung in "Varengold Bank AG", 2026 Umfirmierung in "Ascory Bank AG"
  • Banktyp: Direktbank
  • Einlagensicherung: Neben der Pflichtmitgliedschaft zur Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (gesetzliche Einlagensicherung) besteht keine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung. Für jeden privaten Einleger sind Einlagen bis EUR 100.000 abgesichert.

Die Ascory Bank ist ein Hamburger Kreditinstitut mit Vollbanklizenz, das Neujahr 2026 von Varengold Bank auf diesen Namen wechselte. Der neue Name kombiniert das lateinische „ascendere" (aufsteigen) mit dem englischen „story" (Erzählung, Entwicklung). Laut dem Unternehmen passte der alte "nicht mehr zu dem, was man geworden ist". Die Umbenennung soll den Abschluss einer tiefgreifenden Neuausrichtung verdeutlichen, die das Institut im Jahr 2025 durchlief. Dabei wurden ein neues Management berufen und die Organisationsstrukturen angepasst. Ein erheblicher Teil der Belegschaft musste das Unternehmen verlassen.

Der Name Varengold hatte wegen verschiedener Vorfälle erheblich gelitten. Die Umbenennung ist vor allem ein Versuch, Distanz zu schaffen, zu Altlasten aus Geschäften in Grauzonen.

Heute präsentiert sich das Institut mit einem anderen Geschäftskonzept. Es ist strukturierender Partner für Unternehmenskunden, die sich über den Kapitalmarkt finanzieren möchten. Als weiteren Schwerpunkt nennt die Bank die ab Mitte der 2010er-Jahre aufgebaute Zusammenarbeit mit Kreditplattformen. Konkret versorgt sie Peer-to-Peer-Kreditplattformen inklusive Fintechs für Factoring und Leasing mit Liquidität - sogenannte Lending-Fazilitäten. Sie kündigte an, dies in Richtung Wachstumsfinanzierung für junge sowie innovative Unternehmen aus dem Energiesektor ausbauen zu wollen, und um Kredite an Unternehmen mit hohem Fremdkapitalanteil (bezeichnet als "Leveraged Finance", oft im Kontext von Private-Equity-Transaktionen, Übernahmen oder Rekapitalisierungen).

Frühere Geschäftsmodelle

In den Anfangsjahren als "Varengold Vermittlungs- und Handelsgesellschaft mbH" entwickelte das Unternehmen Hedgefonds-Strategien und legte eigene Hedgefonds auf. 1999 folgte die formwechselnde Umwandlung in die "Varengold Wertpapierhandelsbank AG". 2008 gründete Varengold eine Investmentaktiengesellschaft, um weitere alternative Investmentprodukte aufzulegen.

Seit 2013 verfügt das Unternehmen über eine Vollbanklizenz. Im Laufe der Jahre versuchte sich die Bank an diversen Geschäftsfeldern, teilweise risikofreudig. Im Privatkundengeschäft hatte sie sich in einer Phase parallel zum klassischen Einlagengeschäft als Spezialbroker für gehebelte Finanzprodukte (CFDs) und Währungen etablieren wollen. Dafür unterhielt Varengold internationale Support-Strukturen, darunter ein Service-Office in Dubai, und kooperierte mit Partnern für die technische Abwicklung.

Abgesehen von den Einlagekunden, die bis heute Teil der Geschäftsaktivitäten sind, bediente Varengold eine risikofreudige Kundschaft. Im Grunde war Varengold ein Spezialist für genau die Produkte, die Einlagekunden gewöhnlich meiden, weil sie komplex und hochriskant sind. Der Handel mit gehebelten Produkten kommt einem Casinobesuch gleich, bei dem tendenziell der Casinobetreiber gewinnt. Wir wiesen schon damals darauf hin, dass Einlagekunden sich nicht durch Werbung oder Trading-Startkapital von Varengold verleiten lassen sollten, die Plattform Varengold Bank FX auszuprobieren. Das Retail-Trading-Geschäft erwies sich langfristig als strategische Sackgasse. Die Erträge standen in einem ungünstigen Verhältnis zu den Risiken und zum erhöhten Wettbewerb. 2016 beendete die Bank es.

In den späteren Jahren fungierte Varengold auch als Fronting-Bank – also als regulierter Lizenzgeber - für Fintechs, die Bankprodukte anbieten möchten, aber selbst keine Banklizenz besitzen. Das Geschäft wurde 2025 beendet.

Eine wichtige Rolle spielte das Commercial Banking mit Außenhandelszahlungsverkehr in den späteren Jahren. Dazu gehörten Lösungen wie Garantien und Akkreditive für international tätige Unternehmenskunden. Die Bank erzielte hohe Gebühreneinnahmen – etwa 45 Millionen Euro aus dem internationalen Geschäft allein 2021. Die breite Öffentlichkeit nahm kaum wahr, wohin die Bank sich entwickelte, doch einzelne Medien berichteten bereits, dass eine kleine Hamburger Bank ungewöhnlich hohe Margen mit Auslandszahlungen generiere.

Regulatorische Vorgeschichte

Als Varengold Bank geriet das Institut mehrfach unter strenge Begutachtung der Bankenaufsicht.

In den Jahren des Hedgefonds-Geschäfts verwickelte sich eine Investmenttochter in illegales Dividendenstripping (Cum-Ex). Bei diesen Geschäften wurden in undurchsichtigen Konstruktionen kurzfristig große Aktienpakete hin- und hergeschoben, um sich vom Staat doppelt Steuern erstatten zu lassen. Die Staatsanwaltschaft ermittelte in der Folge gegen ehemalige Verantwortliche wegen schwerer Steuerhinterziehung, ein ehemaliges Vorstandsmitglied wurde zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.

Im Juni 2023 griff die BaFin ins Geschäft mit den Zahlungsabwicklungen im Außenhandel ein. Hintergrund waren Geschäfte mit sogenannten Payment Agents und Kunden mit Iran-Bezug, bei denen die Bank erhebliche Mängel in der Geldwäscheprävention aufwies. Die Bank hatte zuvor offenbar jahrelang als eine der wenigen deutschen Adressen für Zahlungsabwicklungen mit sanktionierten Ländern fungiert. Varengold wies die Vorwürfe zunächst vehement zurück und verwies darauf, dass es ausschließlich erlaubte Handelstransaktionen für humanitäre Zwecke seien, etwa für Medizin. Das Institut musste den entsprechenden Auslandszahlungsverkehr dennoch stark einschränken und 2025 vollständig einstellen. Die BaFin bestellte zudem einen Sonderbeauftragten.

Im September 2025 verhängte die BaFin ein Bußgeld von EUR 3,3 Mio. sowie ein Zwangsgeld von EUR 500.000 wegen gravierender Mängel in der Geldwäscheprävention, insbesondere wegen systematisch verspäteter Verdachtsmeldungen und Verstößen im Kontext früherer Anordnungen.

Ende Oktober 2025 hob die BaFin die aufsichtsrechtlichen Maßnahmen auf und beendete die Bestellung des Sonderbeauftragten. Die formale Aufhebung der Maßnahmen bedeutet lediglich, dass die Bank die spezifischen Auflagen erfüllt hat. Ob die neue Ausrichtung nachhaltig trägt, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen.