Auf Tagesgeldkonten, die ab 20.5.26 eröffnet werden, räumt Chase einen festen Sonderzins von 4,00% p. a. ein. Die Sonderverzinsung wird vier Monate ab Kontoeröffnung gewährt. Seit dem 3.9.26 ist sie betraglich begrenzt: Auf Konten, die ab diesem Tag eröffnet werden, gilt der Sonderzins nur noch für Guthabenteile bis EUR 500.000. Für den darüber liegenden Teil des Guthabens zahlt Chase den variablen Standardzins. Konten, die vor dem 3.9.26 eröffnet wurden, behalten die Sonderverzinsung ohne Betragsgrenze. Der Höchstanlagebetrag des Kontos liegt unverändert bei EUR 1.000.000. Eine spezifische Neukundendefinition hat Chase nicht festgelegt. Da Chase am 20.5.26 in Deutschland startete, gelten faktisch alle derzeitigen Antragsteller als Neukunden. Nach Ablauf der vier Monate gilt der variable Standardzins, der seit Marktstart mit 2,00% ausgewiesen ist.
Praktisch bleibt das Neukundenangebot für jede Person einmalig nutzbar. Chase weist auf der Support-Seite zur Kontoschließung nämlich darauf hin, dass nach einer erfolgten Kontoschließung aktuell kein neues Konto eröffnet werden kann. Wer das Konto nach Ablauf der vier Monate schließt, kann den Sonderzins also nicht nach einer Wartezeit durch eine erneute Eröffnung wiederholen. Die Einschränkung steht allein in diesem Hinweis - in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Sonderbedingungen und dem Preis- und Leistungsverzeichnis findet sie sich nicht. Das Wort "aktuell" lässt offen, ob Chase daran festhält.